Neues Fahrtenprogramm 2021
Alle Termine ohne Gewähr wegen Corona
Arbeitsdienst aktuell:
Ab 2014 ist Bootshausdienst Pflicht für alle aktiven Mitglieder mit Bootsplatz, Spind und Schlüssel, -ausgenommen Kinder* unter 13 Jahren *
(Jugendarbeitsschutzgesetz § 2 Abs.1) und Rollstuhlfahrer.
Pro Jahr sind 10 Arbeitsstunden für den Verein vorgesehen. Ersatzweise werden für jede nicht wahr genommene Stunde 10 € zum Jahresbeitrag addiert.
KV=Eigenanreise/keine Vereinsfahrt
VF=Vereinsfahrt
JF= Jugendfreizeit
Änderungen, Nennungen, Anmeldungen, etc. werden im Vereinsheim ausgehängt oder per Rundschreiben mitgeteilt