Kinder/Jugendliche =KJ Eigenanreise/Keine Vereinsfahrt=KV Jugendliche
in Absprache = JA
Alle Termine ohne Gewähr wegen
Corona
Arbeitsdienst aktuell:
Ab 2014 ist Bootshausdienst Pflicht für alle aktiven
Mitglieder mit Bootsplatz, Spind und Schlüssel, -ausgenommen Kinder* unter 13 Jahren *
(Jugendarbeitsschutzgesetz § 2 Abs.1) und
Rollstuhlfahrer.
Pro Jahr sind 10 Arbeitsstunden für den Verein vorgesehen.
Ersatzweise werden für jede nicht wahr genommene Stunde 10 € zum Jahresbeitrag addiert.
KV=Eigenanreise/keine Vereinsfahrt
VF=Vereinsfahrt
JF= Jugendfreizeit
Änderungen, Nennungen, Anmeldungen, etc. werden im Vereinsheim ausgehängt oder per Rundschreiben
mitgeteilt